Brandschutzeinreichtungen für einzelne Wohnung

Die Brandschutzeinrichtung für eine Wohnung ist derzeit typischerweise keine Brandschutzklappe sondern  besteht aus einem FLI-VE in Kombination mit einer Kaltrauchsperren.

 

Aufgrund der derzeitigen Vorschriften bezüglich der jährlichen Funktionskontrolle (ÖNORM H6031) und deren Kosten kann die von seitens des Druckverlustes bzw. Stromverbrauches optimale Variante (Brandschutzklappe ohne Querschnittsverengung) derzeit nicht empfohlen werden. Würde eine Funktionskontrolle über die Leittechnik zulässig sein würden sich die Verhältnisse ändern. Bezüglich der grundsätzlichen Möglichkeiten von Brandschutzkonzepten möchten wir sie auf die Seite Brandschutzkonzepte verweisen.

 

 

Bei der derzeit empfohlene Variante mit FLI-VE und Kaltrauchsperre bedeuten diese:

  • FLI-VE(ho+ve) = Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem Verschlusselement (horizontal und vertikal einbaubar)
  • Kaltrauchsperre: Luftrückschlagklappe mit einer Temperaturbeständigkeit bis 250 °C

 

Vertiefende Infos: FLI-VE

Vertiefende Infos: Kaltrauchsperre